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von Christina Toth 21 Feb., 2024
Sie haben Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen? Sie sind kreativ und denken strategisch bei der juristischen Lösungsfindung? Sie haben bereits juristische Erfahrung in einer Rechtsanwaltskanzlei, einem Unternehmen, bei Gericht oder einer Behörde gesammelt? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir sind eine kleine Anwaltsboutique und beraten schwerpunktmäßig Vereine in allen rechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus sind wir führend im Opfer- und Gewaltschutzrecht. Teamwork ist bei uns nicht nur eine Plattitüde. Wir lieben was wir tun. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir aktuell eine:n Rechtsanwaltsanwärter:in mit Berufserfahrung. WAS WIR BIETEN Ein äußerst angenehmes, modernes und familienfreundliches Arbeitsumfeld Ein sympathisches Team und viel Spaß bei der Arbeit Flexible Arbeitszeiten und Möglichkeit für Home Office in Abstimmung mit dem Team Von Anfang an unmittelbaren Kontakt mit Mandanten Eine breite juristische Ausbildung und ein abwechslungsreiches Betätigungsfeld Aktive Unterstützung bei Vortrags- und Publikationstätigkeiten Laufend intensiver fachlicher Austausch innerhalb des Teams Berufliche Perspektive und gute Entwicklungsmöglichkeiten Monatliches Bruttogehalt ab EUR 2.800,- mit Bereitschaft zur Überzahlung je nach Erfahrung und Qualifikation Zahlreiche weitere Benefits (Übernahme RAK-Beitrag, Jahresticket der Wiener Linien, außergewöhnliche Kanzleievents) WAS WIR SUCHEN Echte Freude am juristischen Arbeiten Eine selbständige Person mit viel Eigeninitiative Bereitschaft zur Einarbeitung in neue Rechtsbereiche Planungsstärke und Selbstorganisation Unternehmerisches Denken und Bereitschaft, an der Weiterentwicklung der Kanzlei mitzuarbeiten Teamfähigkeit Wenn Sie Interesse haben, unsere junge, dynamische Kanzlei mitzugestalten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung samt Lebenslauf, Motivationsschreiben und Gehaltsvorstellung unter office@christinatoth.at . PS: Was uns übrigens ganz besonders auszeichnet ist unser Chief Happiness Officer Specter .
07 Feb., 2024
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor allen Formen von Gewalt. Auch Gewalt gegen wichtige Bezugspersonen – wie etwa einem Elternteil – belastet Kinder. Daher hat das Bundesministerium für Justiz gemeinsam mit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe einen neuen Kinderschutz-Leitfaden für Familienrichter:innen zum Umgang mit Gewalt in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren erarbeitet. (Quelle: Bundesministerium für Justiz ) Im Zuge der Bekanntmachung des Leitfadens vom Bundesministerium für Justiz berichtet die Tageszeitung derStandard über miterlebte Gewalt, die künftig auch vor Gericht als Gewalt gelten soll. Fälle von Gewalt innerhalb der Familie begegnen Patricia Hofmann als juristische Prozessbegleiterin häufig. Ihr erster Eindruck von dem Leitfaden und was daran besonders wichtig ist, kann hier nachgelesen werden. Foto: Maria Noisternig
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