Die Satzung bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit im Verein. Das Vereinsgesetz 2002 sieht einige zwingende Inhalte vor, die die Satzung jedenfalls zu regeln hat. Im Grunde ist der Gestaltungsspielraum aber äußerst groß.
Leider wird in der Praxis nur selten davon Gebrauch gemacht, die Satzung tatsächlich an die Bedürfnisse des Vereins anzupassen. Oft wurden bei Vereinsgründung Musterstatuten ungeändert übernommen. Jahre später ärgert man sich, weil die Vereinsstatuten im Streitfall wenig klare Richtlinien bieten.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Überprüfung, Überarbeitung oder Erstellung Ihrer Vereinsstatuten.