DER ATHLET ALS UNTERNEHMER
Gerade Einzelsportler werden bislang nicht als Arbeitnehmer qualifiziert, sie sind rechtlich also als Unternehmer zu betrachten. Eine Einordnung, die nicht unumstritten ist und für den Athleten auch einige Unsicherheiten mit sich bringt.
Doch auch der Einzelsportler hat sich den jeweiligen Verbandsregularien zu unterwerfen, wenn er an den nationalen oder internationalen Sportwettbewerben teilnehmen möchte. Die Möglichkeit seinerseits an der Erarbeitung der Regularien auch nur mittelbar mitzuwirken ist oft eingeschränkt. Dennoch bieten sowohl das Verbandsrecht als auch das staatliche Recht Mittel, um gegen unerwünschte Entscheidungen vorzugehen.
Für alle rechtliche Fragen für Einzelsportler, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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