RECHT FÜR ATHLETEN


ARBEITNEHMER oder SELBSTÄNDIGER?


DER ATHLET ALS UNTERNEHMER

Gerade Einzelsportler werden bislang nicht als Arbeitnehmer qualifiziert, sie sind rechtlich also als Unternehmer zu betrachten. Eine Einordnung, die nicht unumstritten ist und für den Athleten auch einige Unsicherheiten mit sich bringt.

Doch auch der Einzelsportler hat sich den jeweiligen Verbandsregularien zu unterwerfen, wenn er an den nationalen oder internationalen Sportwettbewerben teilnehmen möchte. Die Möglichkeit seinerseits an der Erarbeitung der Regularien auch nur mittelbar mitzuwirken ist oft eingeschränkt. Dennoch bieten sowohl das Verbandsrecht als auch das staatliche Recht Mittel, um gegen unerwünschte Entscheidungen vorzugehen.
 
Für alle rechtliche Fragen für Einzelsportler, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


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BERATER im SPORT

Viele erfolgreiche Athleten werden heute schon in jungen Jahren von Beratern oder Managern kontaktiert. Nicht selten werden in Managementverträgen die Vermittlungs- und Vermarktungsrechte exklusiv an diese Personen übertragen.  

Dies kann für die Athleten durchaus Vorteile bringen, dennoch soll prüfen, wer sich ewig bindet! Gerade befristete Verträge können aber meist nur bei vorliegen wichtiger Gründe aufgelöst werden. Nicht immer ist man mit der Leistung des Beraters bzw Managers langfristig zufrieden. Was kann man tun, wenn der Manager nichts tut?

Gerne stehen wir für alle Fragen rund um Verträge mit Managern, Beratern und Vermittlern zur Verfügung!


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